Seebestattung

 

Die Frage nach der letzten Ruhestätte beschäftigt viele Menschen schon lange vor ihrem Ableben. Eine traditionelle Seebestattung gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Gerade Menschen, die ihren Urlaub besonders gerne am Meer verbracht haben, sich durch Wassersport oder aber auch durch den Arbeitsplatz dem Meer besonders verbunden fühlen, ziehen eine Seebestattung immer häufiger in die engere Wahl.

Andere wiederum bevorzugen die Seebestattung wegen der gegenüber Erdbestattungen entfallenden Folgekosten wie Friedhofsgebühren, Kosten für Grabstein und Grabstätte sowie für deren aufwendige Pflege.

Doch es gibt auch Zweifel, wenn es um das „Grab auf See“ geht. Viele Menschen fürchten, eine Seebestattung sei anonym und sie könnten den Beisetzungsort nie wieder aufsuchen.

Diese Angst ist nicht begründet, denn nach jeder Seebestattung bekommen die Angehörigen einen Auszug aus dem Logbuch sowie einen Seekartenausschnitt auf dem die genaue Position der Urnenbeisetzung exakt vermerkt ist. Auch eine Gedenkfahrt zum Beisetzungsort kann nach Absprache mit der Reederei durchgeführt werden.

Für die Seebestattung ist eine schriftliche Willenserklärung erforderlich. Sie dokumentiert den Wunsch der / des Verstorbenen oder durch die Hinterbliebenen, auf See bestattet zu werden. Voraussetzung für eine Seebestattung

ist die Einäscherung des Verstorbenen. Nach der Einäscherung wird die Urne vom Krematorium zur Reederei überführt und dort in eine gesetzlich vorgeschriebene Seeurne umgebettet. Dann wird mit den Hinterbliebenen ein Termin zur Seebestattung vereinbart. Am Tag der Seebeisetzung wird die Urne an Bord des Bestattungsschiffes

überführt, dort stilvoll aufgebahrt und dem Anlass entsprechend, je nach Wunsch, mit Blumen geschmückt. Anschließend wird die Asche außerhalb der sogenannten Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben.

Der Einsatz eines größeren Schiffes für bis zu 100 Trauergäste ist ebenso möglich wie eine „Stille Seebestattung“, ganz ohne Begleitung.